Einzugsgebietsermittlung und Erstellung von wasserrechtlicher Antragsunterlagen

Vom zuständigen Landratsamt wird ein Wasserrecht für die Entnahme von Grundwasser erteilt.

Ein Wasserrecht ist zeitlich befristet und bedarf einer erneuten Beantragung wenn aus einem Brunnen oder einer Quelle weiterhin Wasser entnommen bzw. abgeleitet werden soll.

Im Wasserrechtsbescheid ist die vom Wasserbedarf hergeleitete maximale Entnahmemenge oder Ableitung fixiert. Mittels Verordnung können vom zuständigen Landratsamt bei Bedarf Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.

In einem Trinkwasserschutzgebiet sind zur Sicherung unserer Trinkwasserversorgung Maßnahmen notwendig die über den allgemeinen Gewässerschutz hinausgehen.

Wasserschutzgebiete

  • Aufnahme und Bewertung von konkurrierenden Nutzungen und Gefährdungspotentialen
  • Überprüfung bestehender Wasserschutzgebiete
  • Ermittlung des Grundwassereinzugsgebietes einer Wassergewinnungsanlage
  • Erarbeitung eines Vorschlags für ein Wasserschutzgebiet
  • Erarbeitung des Schutzgebietskataloges

Wasserrechtliche Antragsunterlagen

  • Erstellung von Wasserrechtsanträgen
  • Ermittlung des Wasserbedarfs
  • Alternativenprüfung
  • Umweltverträglichkeitsvorprüfung
  • Ermittlung des Grundwasserdargebots
  • Beurteilung der Wasserqualität